Mobilfunkbetreiber erleidet Schlappe

Die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) wollte auf dem Klageweg die Baugenehmigung für den Mobilfunkmasten im forstlichen Versuchsgarten in Grafrath erzwingen. Am 22. April fand diese Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München statt. Das Gericht war sehr bemüht, die DFMG und die Gemeinde zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen. Die Funkturm GmbH lehnte alle Alternativstandorte der Gemeinde kategorisch ab. Auch auf den in der Verhandlung aufgekommenen Vorschlag, ein Gutachten für einen Alternativstandort einzuholen, ging die DFMG nicht ein.

Die Klage der Deutschen Funkturm GmbH gegen die Gemeinde Grafrath wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens und die der Gemeinde zahlt die Klägerin.

Es ist nun abzuwarten, welche weiteren Schritte die DFMG in dieser Angelegenheit unternehmen wird.