Geheimer Anbau von Genmais vor unserer

Haustür:

Erprobungsanbau in Puch verstößt gegen EU-Recht!

 

Am 5. Mai wurde in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais gestartet. Laut Umweltinstitut München enthält die hier erprobte Maissorte Antibiotikaresistenzgene und hat im Laborversuch zum Tod von 60 Prozent der Larven des Tagpfauenauges geführt. Die Auswirkung auf Menschen und Nutztiere des in die Pflanze eingebauten Bt-Gifts, mit dem der Maiszünsler, ein Maisschädling, bekämpft werden soll, ist bisher kaum erforscht. Zudem dürfen laut EU-Recht antibiotikaresistente Pflanzen ab dem 31.12.2004 aus Sicherheitsgründen nicht mehr angebaut werden.

Die Freisetzungsrichtlinie der EU verpflichtet die Behörden, die Öffentlichkeit vor dem Anbau gentechnisch manipulierter Pflanzen zu informieren. Die Anbauorte und der Anbautermin der aktuellen Versuche wurden zuvor geheimgehalten. Durch die Geheimhaltung des Erprobungsanbaus, u.a. auf dem staatlichen Versuchsgut Puch, haben betroffene Landwirte und Imker keine Chance, ihre Felder vor Verunreinigung zu schützen. Hier wird mit Steuergeldern gegen den Willen der Betroffenen und der Mehrheit der Bevölkerung agiert. Laut aktuellen Umfragen sind 70 % der Bevölkerung gegen den Anbau und Verzehr von gentechnisch veränderten Lebensmitteln.

In dem von Verbraucherministerin Renate Künast vorgelegten Gentechnik-Gesetz sind klare Regeln zur Transparenz und zum Schutz der gentechnikfreien Produktion vorgesehen. Gerda Hasselfeldt, CSUWahlkreisabgeordnete und zuständig für die Agrarpolitik der CSU-Bundestagsfraktion, kritisiert auf ihrer Homepage: „die tatsächliche Ausgestaltung des Gesetzentwurfs lässt eindeutig auf die wahre Absicht von Ministerin Künast schließen: Die Verhinderung der Grünen Gentechnik in Deutschland."

Mit über 100 Änderungsanträgen stimmte die unionsgeführte Bundesratsmehrheit dafür, dass fast sämtliche Punkte zum Verbraucher- und Umweltschutz gestrichen werden sollen. Nach dem Willen des Bundesrates soll es damit im Gentechnik-Gesetz nur noch eine verwässerte Haftungsregelung geben, keine verbindlichen Anbauregeln und auch keinen Schutz ökologisch sensibler Gebiete. Obendrein sollen auch noch die VerbraucherInnen, die mit großer Mehrheit kein Gen-Food wollen, mit ihren Steuergeldern für die Risiken der Gentechnik bezahlen. Verlierer dieser „Streichliste" des Bundesrates sind VerbraucherInnen und Landwirte, denn der Schutz der gentechnikfreien Produktion ist dadurch massiv gefährdet.

Während CDU und CSU im Bundesrat ein Gesetz zum Schutz gentechnikfreier Produktion blockieren, schaffen sie auf bayerischen Versuchsfeldern - wie in Puch - unumkehrbare Fakten!

Es ist deshalb höchste Zeit für eine gentechnikfreie Zone!

In der Freisetzungsrichtlinie der EU regelt der Artikel 26, dass der Abstand zwischen Gentech und gentechnikfrei so groß sein muss, dass es zu keinerKontaminierung kommt. Danach wäre der Anbau von gentechnisch veränderten Produkten neben einer gentechnikfreien Zone praktisch unmöglich. Die Grünen im Landkreis Fürstenfeldbruck setzen sich zusammen mit Landwirten, Imkern, Naturschützern und Verbrauchern für eine gentechnikfreie Zone im Landkreis ein. Dazu werden im Moment Unterschriften gesammelt (s. Kasten).

Auch der Grafrather Gemeinderat hat sich mit dem Thema befasst: Auf Antrag des Bund Naturschutz hat er am 24.05.04 beschlossen, auf kommunalen Anbauflächen keine gentechnisch veränderten Organismen zuzulassen.