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Das Ampermoos in der Endlosschleife

Das Ampermoos ist mit seinen 650 Hektar eines der größten noch bestehenden Niedermoore in Deutschland. Die seit langem bekannte Gefährdung durch Austrocknung könnte durch eine Anhebung des Grundwasserspiegels um 40 Zentimeter gestoppt werden. Der Bau einer Sohlschwelle in Grafrath ist seit längerer Zeit in Planung und mittlerweile überfällig. Nach Sichtung und Überprüfung sämtlicher Einwände gegen den Bau dieser Sohlschwelle gab das LRA Fürstenfeldbruck am 3.1.2006 den Planfeststellungsbeschluss bekannt, in dem Zweck und Beschreibung dieser Sohlschwelle veröffentlicht wurde. Im Kommentar ist auch ein Hinweis auf das Ampermoos als FFH- Gebiet. FFH bedeutet Flora (Pflanzen) und Fauna (Tiere) Habitat (Lebensraum). Dabei handelt es sich um die Ausweisung von Naturschutzgebieten der Europäischen Union zur Erhaltung von Lebensräumen von wildlebenden Tieren und Pflanzen. Der Freistaat ist durch diese Ausweisung dazu gezwungen, das Ampermoos auf jeden Fall in einen bestimmten Mindest-Zustand zu bringen.

Die 600 Einwendungen von Anliegern wurden gewürdigt und nach Möglichkeit wirksame Abhilfe geschaffen. Bei Niedrigwasser führt die Sohlschwelle zum notwendigen Grundwasseranstieg im Moos, bei Hochwasser hat die Sohlschwelle keine Wirkung, die Beeinträchtigung wäre für die direkten Anwohner nicht größer als jetzt auch. Das war den Echinger Grundstücksbesitzern aber anscheinend nicht ausreichend und es wurde schon vor der Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses angedroht, gegen diesen Beschluss zu klagen.

Somit wird über den endgültigen Bau einer Sohlschwelle und einer daraus folgenden Grundwasserspiegelanhebung im Ampermoos vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht verhandelt. Dr. Müller vom Wasserwirtschaftsamt München konnte nun aber glaubhafte Messergebnisse der letzten drei Jahre vorlegen aus denen ganz klar hervorgeht, dass eine Anhebung des Grundwasserspiegels im Ampermoos durch die Sohlschwelle in Grafrath keine Auswirkung auf den Grundwasserspiegel in Eching hat. Der Anwalt der Echinger Grundstücksbesitzer gab daraufhin bekannt, durch einen Sachverständigen die Analysen des Wasserwirtschaftsamtes prüfen zu lassen und dann gegebenenfalls die Klage fallen zu lassen.

1991 machten die Grünen erstmals eine Veranstaltung zum Thema Grundwasserspiegelanhebung im Ampermoos und machten damit dieses sensible Naturschutzgebiet und seinen schleichenden Untergang publik. In den Jahren darauf bis heute weisen die Grünen durch Veranstaltungen und Artikel in ihren Grünen Seiten immer wieder auf die Problematik des Ampermooses hin und informieren über den neuesten Stand der Sachlage.

 

 Bleibt noch die Klage der Gemeinde Eching, welche befürchtet, dass die Sportplätze nach dem Bau der Sohlschwelle häufiger überschwemmt sein werden, ungeachtet der Tatsache, dass die Gemeinde ihren Sportplatz wider besseres Wissen in der Überschwemmungszone gebaut hat. Doch würde die Gemeinde Eching wohl eine finanzielle Entschädigung akzeptieren. Damit könnten die Sportplätze durch eine Niveauanhebung sicherer gemacht werden. Sollte es in keinem Fall zu einer Einigung kommen wird voraussichtlich 2008 ein Urteil durch das Gericht erfolgen.

Bis dahin heißt es wieder einmal - warten! Wir wünschen uns, dass nach Jahrzehnte langen Bemühungen endlich die Natur zu ihren Recht kommt.