Fürstenfeldbruck
Gegen größeres Gewerbegebiet
Grafrather Initiative will Moränenlandschaft erhalten
Grafrath – Um die baurechtlichen Voraussetzungen für eine
Erweiterung des Gewerbegebietes Wahlfeld in Grafrath zu ermöglichen, soll die
Landschaftsschutzgebietsverordnung „Obere Amper“ geändert werden. Eine etwa zwei
Hektar große Fläche am Ende der Jesenwanger Straße soll vom
Landschaftsschutzgebiet abgezwackt werden, um der international agierenden Firma
Cabero eine Betriebserweiterung und kleineren, ortsverträglichen Firmen eine
Ansiedlung zu ermöglichen. Nachdem noch bis Montag die Bürgerbeteiligung läuft
und die Pläne im Rathaus aufliegen, ruft das Aktionsbündnis Grafrath, das sich
massiv gegen die Vergrößerung des Gewerbegebietes stemmt, die Bürger dazu auf,
Einspruch einzulegen.
„Die Zeit drängt“ heißt es in einem Brief an alle
Haushalte, und damit die Bürger möglichst wenig Aufwand haben, wurde dem
Protestaufruf eine Postkarte beigefügt, auf der schon wesentliche Argumente
gegen die Zerstörung der „einzigartigen Moränenlandschaft“ eingetragen sind, die
aber auch die Angabe weiterer Kritikpunkte ermöglicht. Die Wählergemeinschaft
Bürger für Grafrath (BfG) unterstützt die Ablehnung. In einer Pressemitteilung
beklagt Fraktionssprecher Burkhard von Hoyer, dass die Herausnahme der Fläche
aus dem Landschaftsschutz einen „Verlust der Erlebbarkeit einer Landschaft“
bedeuten würde, „die ein markantes Ergebnis erdgeschichtlicher Vorgänge am Ende
der letzten Eiszeit ist“. Die weiträumige hügelige Ausbildung der Erdoberfläche
sei das morphologische Ergebnis der Endmoränenbildung und „nirgendwo im
Landkreis sonst so einzigartig und intensiv wahrnehmbar“. Mit Verweis auf
Feststellungen von Behörden, die bis 1976 zurückreichen und die Schutzwürdigkeit
des Bereiches begründen, wird verlangt, dort keine Gewerbe anzusiedeln.
Kritisiert wird, dass im laufenden Verfahren die
Schutzwürdigkeit der Landschaft nicht ausreichend dargestellt werde. Überdies
gebe es für die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutz „keine
fundierten Begründungen“. Ferner wird beanstandet, dass dem Kreistagsausschuss
für Energie, Umwelt und Planung sowie der Öffentlichkeit für die Beurteilung
„zweideutige und mangelhafte Unterlagen“ bereit gestellt worden seien. manfred
Amann