Ortsentwicklung in Grafrath:
In den letzten Jahren hat sich das Ortsbild verändert .Während
einerseits mehrere Wirtschaften wie der „Alte Wirt“ und „Klosterwirt“
aufgaben und leer stehen, wurden andererseits recht großzügig neue Gebäude
wie das Feuerwehrhaus und das Rathaus/Verwaltungsgebäude gebaut. Dafür müssen
Jugendliche seit mehr als 5 Jahren auf ein Jugendtreff warten und auch bei der
Errichtung von Kindergarten-Plätzen kommt die Gemeinde ihren Verpflichtungen
nur ungenügend nach und hofft, dass die vorhandenen Einrichtungen
schon genügend Platz bereitstellen.
Dafür wird ein weiteres Großprojekt in Aussicht
gestellt: an der Villenstraße Nord soll ein Pflegeheim mit 100 Betten für
Demenz-Kranke entstehen.
Nach wie vor ist eine großflächige Bebauung hinter dem
Gelände des Klosterwirt in der Diskussion.
Ortsentwicklung scheint in Grafrath ein Fremdwort zu sein, denn es wird nicht in erster Linie das geplant,
was die Bürger brauchen und wünschen,
sondern was Bauträger für
notwendig erachten.
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Die Gemeinde soll endlich einen Ortsentwicklungsplan
erstellen, unter Beteiligung von Fachleuten, Bürgern, Gemeinderat, Vereinen und
Verbänden.
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Die Gemeinde muss die Angebote für Kinder und Jugendliche
schnell verbessern.
Wir haben z. B. den Antrag
gestellt, dass ein gemeindeeigener Kindergarten gebaut werden soll. Als erster
Schritt wurde dazu vom Gemeinderat im Sommer 2001 die Planung für einen solchen
Kindergarten beschlossen. Als geeigneten Standort dafür haben wir u.a. das
Grundstück neben dem alten Rathaus am Schulweg vorgeschlagen.
An der Villenstr. Nord soll in dem leerstehenden Gebäude, das zuletzt als Unterkunft für
Asylbewerber diente,
auch ein Jugendtreff Platz finden. Die Verhandlungen mit
dem Besitzer, der ev. Kirche, ziehen sich seit Jahren hin und eine
langfristige Einrichtung für die Grafrather Jugend ist bisher nicht gesichert.
Deshalb muss die Gemeinde rechtzeitig nach alternativen Standorten Ausschau
halten.
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Eine Einrichtung zur Altenpflege mit 100 Betten ist für
den Großraum München und den Landkreis Fürstenfeldbruck dringend nötig. Als
Standort ist Grafrath für diese Größenordnung mit einem schon bestehenden großen
Altenheim Marthashofen ungeeignet. Der Ort würde einseitig zum Mekka der Alten
werden. Stattdessen sollen alte Menschen auch stärker in ihrem Wohnumfeld leben
können. Die Gemeinde soll dazu das Mehrgenerationen-Wohnen fördern. Hierzu zählen
Gebäude, die mehrere Generationen einer Familie unter einem Dach vereinen und
so ein Miteinander von Jung und Alt mit gegenseitiger Hilfe und Unterstützung
in einer Wohnanlage ermöglichen. Die Gemeinde kann dazu einen Teil der Grundstücke
zur Verfügung stellen, die sie durch die Wertabschöpfung bei Baulandausweisung
gewinnt.
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Alte das Ortsbild prägende Gebäude sollen erhalten
bleiben und nicht den Spekulanten zum Opfer fallen. Hierzu zählt insbesondere
das Gebäude des Klosterwirts mit seinen angrenzenden Stallungen, das mit einer
Erhaltungssatzung einer neuen Nutzung ,z..B. als Hotel, zugeführt werden könnte.
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Das Gebiet um das ehemalige Rathaus in der Hauptstraße
soll so gestaltet werden, dass dort auch Möglichkeiten zum Einkauf und für ein
Restaurant/Bistro/Pizzaria etc. geschaffen werden.
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Landschaftlich bedeutende Flächen im Ort sollen von der
Bebauung freigehalten werden. Hierzu zählen insbesondere die Uferbereiche der
Amper (Amperauen) und die Waldgebiete zwischen Bahnhofstraße und Jesenwanger
Straße.
Wohnen in Grafrath:
Wo früher beschaulich ein Einfamilienhaus stand, werden
heute Reihenhäuser und Wohnhäuser auf engsten Raum gebaut, ein Pulk von
Garagen verunstaltet dann noch darüberhinaus das Ortsbild.
Unsere Ziele für zukünftige Wohnbebauung:
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Vorrangig sollen innerörtliche Freiflächen unter
Einbeziehung der vorhandenen Naturräume genutzt werden, z.B. an der Bahnhofstraße,
Bereich Birkenweg, an der Adalmuntstraße, im Bereich Neubruch/Jahrholzweg. Auf
ausufernde Bebauung an den Ortsrändern, z.B. nördlich vom Bürgerstadl, östlich
der Rassosiedlung soll verzichtet werden.
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Größere Grundstücke sollen maßvoll verdichtet bebaut
werden, und zwar nicht nach der noch vorherrschenden Devise ‚aus einem Haus
mach vier oder mehr’, sondern angepasst an die Lage des Grundstücks und mit
Mindest-Grundstücksgröße von ca. 350 qm je Wohneinheit.
Familiengerechte Wohnanlagen,
die z.B. auch Gemeinschaftseinrichtungen zum Spielen etc. für Jung und Alt auf
dem Grundstück haben, sollen von der Gemeinde gefördert werden.
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Gemeindeeigene Grundstücken sollen in Erbpacht zu günstigen
Konditionen für Einheimische und hier Beschäftigte - schwerpunktmäßig
kinderreichen Familien und Geringverdienern - zur Verfügung gestellt werden.