Ortsentwicklung (aus unserem Kommunalwahlprogramm 2014)
In den letzten Jahren hat sich in Grafrath das Ortsbild verändert. Während
einerseits mehrere Wirtschaften wie „Alter Wirt“, „Klosterwirt“ und
„Kaffeehaferl“ aufgaben oder leer stehen, entstanden andererseits viele neue
Wohngebiete. Es findet sich ein Sammelsurium an Baustilen. Der Gemeinderat muss
aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und bei der Bauplanung immer auch die
Folgen für das Ortsbild im Auge haben und wo notwendig auf fachliche Beratung
setzen.
In Grafrath wird noch immer nicht in erster Linie das geplant, was die
BürgerInnen brauchen und wünschen, sondern was
BauträgerInnen für notwendig erachten. Eine Zukunftsplanung für den Ort
ist dringend notwendig.
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Die Gemeinde soll einen Ortsentwicklungsplan erstellen und Fachleute,
BürgerInnen, Gemeinderat, Vereine und Verbände zum Beispiel mit einem „runden
Tisch“ an der Planung beteiligen.
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Zusätzliche Geschäfte und Läden sind im Ort möglich. Die Nahversorgung unserer
Orte mit Dienstleistungen und Waren des täglichen Bedarfs darf nicht dem Zufall
oder den Vorstellungen einzelner Investoren überlassen werden. Den geplanten
Supermarkt in der Hauptstraße haben wir als zu groß und wegen der
Verkehrssituation abgelehnt, eine Mehrheit der BürgerInnen hat sich allerdings im Bürgerentscheid für
einen Supermarkt ausgesprochen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, in den
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu Auswirkungen auf Verkehrssituation,
Gebäudegröße und Gestaltung Stellung zu nehmen.
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Wenn die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum allein dem Markt - sprich den
Gewinnerwartungen der Investoren - überlassen wird, heißt das oft: billig für
die Baugesellschaft, aber nicht unbedingt für die BewohnerInnen, und
insbesondere nicht für das Ortsbild. Wir wollen Wachstum mit Augenmaß zu sozial
verträglichen Preisen. Wir wollen aber nicht zum Schlafort
werden. Wenn der Bezug der
GrafratherInnen zum Ort verlorengeht, stirbt die Verantwortung und leidet die
Aufenthaltsqualität, niemand fühlt sich mehr wohl. Wir sind deshalb offen für
alternative Wohnprojekte, wo die NutzerInnen ihr Wohnumfeld von Anfang an aktiv
mitgestalten.
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Viele Familien leben heute in Einfamilienhäusern. Wenn die Kinder das Haus
verlassen, leben die inzwischen Älteren ganz allein in großen Häusern. Hierzu
müssen Alternativen geschaffen werden, damit ältere BürgerInnen in ihrem Wohnort
und Wohnumfeld bleiben können, eine ihren Bedürfnissen gerechte Wohnung zur
Verfügung haben und weiterhin am Gemeindeleben teilnehmen können. Dazu bietet
sich das Mehrgenerationenwohnen an: Mehrere Generationen sind unter einem Dach
vereint. Ein Miteinander von Jung und Alt mit gegenseitiger Hilfe und
Unterstützung in einer Wohnanlage wird so ermöglicht.
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Wir haben das Bürgerbegehren zum Klosterwirt unterstützt und sehen jetzt die
Möglichkeit, den Klosterwirt wiederzubeleben und das angrenzende Areal mit
sinnvoller und angepasster Wohnbebauung umzusetzen. Ein Ideenwettbewerb mit
guten Vorschlägen unter Beteiligung von Fachleuten , Gemeinderat,
Grundstückseigentümern und BürgerInnen kann dazu führen, dass dieses jahrelange
Streitobjekt endlich zu einem guten Abschluss kommt.
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Alte, das Ortsbild prägende, Gebäude sollen erhalten bleiben. Hier gilt es
Verständnis und Sensibilität zu entwickeln. Ein Augenmerk muss auf die
vorhandenen Baudenkmäler gerichtet werden, die langsam verkommen.
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Landschaftlich bedeutende Flächen im Ort sollen von der Bebauung freigehalten
werden. Hierzu zählen in Grafrath insbesondere die Uferbereiche der Amper
(Amperauen), das Waldgebiet zwischen Bahnhofstraße und Jesenwanger Straße und
der Hang unterhalb der Höfener Kirche.
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Das Bahnhofsgebäude und sein Umfeld sollen umgestaltet und sinnvoll genutzt
werden.
Unsere Ziele für zukünftige Wohnbebauung:
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Vorrangig sollen innerörtliche Freiflächen unter
Berücksichtigung
der vorhandenen Naturräume genutzt werden.
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Auf ausufernde Bebauung an den Ortsrändern soll verzichtet werden.
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Größere Grundstücke sollen maßvoll verdichtet bebaut werden und dem Orts- und
Straßenbild angepasst werden.
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Familiengerechte Wohnanlagen, die
z.B. auch Gemeinschaftseinrichtungen zum Spielen etc. für Jung und Alt auf dem
Grundstück haben, sollen von der Gemeinde gefördert werden.
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Gemeindeeigene Grundstücke sollen in Erbpacht zu günstigen Konditionen
schwerpunktmäßig kinderreichen Familien und GeringverdienerInnen zur Verfügung
gestellt werden. In Neubaugebieten sollen auch Flächen für soziale
Wohnraumförderung ausgewiesen werden.