Grafrath - Der neue Eigentümer des Grafrather Klosterwirt-Geländes, die Real-Treuhand Immobilien Bayern GmbH, hält am umstrittenen Umgriff für das Baugebiet fest. In den Plänen, die der Bauausschuss des Gemeinderates jetzt mit einigen weiteren Änderungen bei zwei Gegenstimmen gebilligt hat, sind jedoch einige Anregungen von Räten, Denkmalschützern und der Kreisbaubehörde berücksichtigt. So soll auf Betreiben des Landratsamtes ein Angerbereich angelegt werden, der sich vom Klosterwirt bis zur südlichen Häuserreihe erstreckt. In der Ostecke verzichtet die Real-Treuhand, ein Tochterunternehmen der Raiffeisenlandesbank OberösterreichAG, außerdem zugunsten eines Grünbereiches auf eine Bauparzelle. Bei den Geschosswohnungsbauten sollen zurückgesetzte Obergeschosse mit Pultdach einen auflockernden Kontrast zum Klosterwirtgebäude und dem denkmalgeschützten Stadel bilden, die mit steilen Satteldächern abgedeckt sind.
Ein Antrag von Roger Struzena, auch hier Satteldächer vorzusehen, wurde abgelehnt. Ebenso keine Mehrheit fanden die Forderungen des Grünen-Sprechers, im Süden die Bauflächen zu verringern und dafür eine Bauparzelle zu opfern, für den Reihenhausbereich eine zweite Tiefgarage einzuplanen und die Planung so zu verändern, dass die bewachsenen Erdhügel bei der einstigen Tennisanlage erhalten werden können.
Heftige Kritik an der Planung übte Burkhard von Hoyer (Bürger für Grafrath, BfG). Sie sei nicht auf die Bürgerwünsche abgestellt, weil weder der Bedarf für Grafrath ermittelt worden sei noch ein Ortsentwicklungsplan vorliege, sagte er, außerdem sei sie 'langweilig und phantasielos'. Wegen des riesigen Umgriffes sei sie zudem 'ein Schlag ins Gesicht der Bürger', die im Bürgerentscheid schon die Planung des Forums Klosterhof mit deutlich geringerem Flächenverbrauch wegen 'Überdimensionierung des Baugebietes' abgelehnt hätten. Von Hoyer beantragte, die Planung aufzulockern, was abgelehnt wurde.
Einem Wunsch von Hoyers, wegen der Nähe zum Klosterwirtgebäude auf den Pultdächern Energiegewinnungsanlagen zu verbieten, wurde indes statt gegeben. Zustimmung fand auch seine Anregung, möglichst viele Garagen in Wohngebäude zu integrieren. Mit Unterstützung von Fraktionskollegin Ulrike Kanzler erreichte von Hoyer, dass der soziale Aspekt mehr berücksichtigt werden kann. Wie Architekt Klaus Kehrbaum erläuterte, ist gemäß bayerischer Bauordnung vorgeschrieben, im Geschosswohnungsbau wenigstens ein Stockwerk barrierefrei zu halten. In Grafrath sollte dies zweckmäßigerweise das Erdgeschoss sein, mit Zugang zur Tiefgarage über einen Aufzug.
Auf Wunsch des Bauausschusses soll nun ein Drittel der Geschossfläche für besondere Wohnanforderungen vorgesehen werden. Auf Drängen von Bürgermeister Hartwig Hagenguth (BfG) wird im Plan exakt markiert und in den Festsetzung unmissverständlich formuliert, dass Außenansicht, Fassade und Kubatur des Klosterwirtgebäudes erhalten oder entsprechend wieder aufgebaut werden müssen.
Wesentliche Neuerungen sind auch die Verlegung der Zufahrt zur Tiefgarage für die drei neben dem Klosterwirt geplanten Geschosswohnungsbauten an den Ostrand des Baugebietes sowie Veränderungen bei der Zufahrt von Westen und bei den Straßenbreiten im westlichen Erschließungsbereich. 'Dies soll landwirtschaftlichen Fahrzeugen die Durchfahrt erleichtern', erklärte Architekt Klaus Kehrbaum. Anton Hackl (FW) indes verlangte, am östlichen Rand des Baugebietes von der Adalmuntstraße nach Süden eine weitere Verbindung zu schaffen, da sonst Landwirte um das Klosterwirt-Gelände herumfahren müssten, um zu ihren Feldern zu kommen. 'Alle Landwirte kommen aus Unteralting, also von der anderen Richtung' bestätigte Hagenguth. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Die neuen Änderungswünsche sollen in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet werden, bevor dieser dem Gemeinderat vorgelegt wird.Manfred Amann
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