Ortsverband Grafrath/Kottgeisering |
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Fragen, Kritik, Anregungen |
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Ortsvorstand und Gemeinderäte |
HARTZ-IV-Regelsatz:
Eine
Frage
der
Menschenwürde
Anfang
letzten
Jahres
hatte
das
Bundesverfassungsgericht
die
Hartz-IV-Leistungssätze
für
völlig
falsch
berechnet
erklärt.
Drei
Familien
hatten
vor
den
Sozialgerichten
geklagt,
weil
sie
die
Hilfssätze
für
Kinder
und
Erwachsene
zu
gering
fanden
-
sie
bekamen
vom
Verfassungsgericht
im
Grundsatz
Recht.
Und
die
Verfassungsrichter
gingen
noch
einen
Schritt
weiter.
Erstmals
äußerten
sie
sich
auch
grundsätzlich
zum
sogenannten
Grundrecht
auf
ein
menschenwürdiges
Existenzminimum
und
urteilten:
·
·
Sie
bleibt
aber
bis
zum
Jahresende
in
Kraft.
·
Ab
1.
Januar
2011
muss
eine
Neuregelung
gelten.
·
Bis
dahin
können
Hartz-IV-EmpfängerInnen
ergänzende
Leistungen
beanspruchen,
soweit
dies
zur
Gewährleistung
eines
menschenwürdigen
Existenzminimums
erforderlich
ist.
Kurz
nach
Bekanntgabe
des
Urteils
wurde
klar,
wie
die
schwarz-gelbe
Bundesregierung
gedachte,
das
Urteil
umzusetzen:
nach
Kassenlage.
„Die
Forderung
des
Gerichts
nach
ergänzenden
Leistungen
zur
Gewährleistung
des
menschenwürdigen
Existenzminimums
werden
sehr
restriktiv
gehandhabt“,
hieß
es
schon
mal
abschreckend.
Bundesarbeitsministerium
und
die
Bundesagentur
für
Arbeit
legten
dann
einen
Härtefall-Katalog
vor.
Demnach
sollten
nur
wenige
Härtefälle
als
außergewöhnliche
Belastungen
anerkannt
werden.
Nach
dem
unwürdigen
Getöse
der
FDP-Steuersenker
gegen
Hartz-IV-EmpfängerInnen
wurde
es
erst
einmal
ruhig.
Neue
Berechnung
–
keine
Verbesserung
Es
wurde
gerechnet.
Grundlage
für
die
Berechnung
des
Hartz-IV-Regelsatzes
ist
die
"Einkommens-
und
Verbrauchsstichprobe"
des
Statistischen
Bundesamtes.
Die
Stichprobe
wird
alle
fünf
Jahre
erhoben.
Gefragt
wird
in
rund
60.000
Haushalten
nach
den
Einnahmen
und
Ausgaben,
nach
dem
Eigentum
und
nach
der
Wohnsituation.
Zur
Berechnung
herangezogen
wurden
dann
die
15
%
der
untersuchten
Haushalte
mit
dem
geringsten
Einommen.
Daraus
ergeben
sich
die
Ausgaben
eines
Muster-Einpersonenhaushaltes
in
verschiedenen
Kategorien
wie
Nahrungsmittel,
Bekleidung
und
Hartz-IV
ist
die
„Grundsicherung
für
Arbeitssuchende“,
das
Arbeitslosengeld
II.
Etwa
die
Hälfte
der
EmpfängerInnen
ist
arbeitslos
gemeldet.
Die
andere
Hälfte
erhält
Leistungen,
ohne
offiziell
arbeitslos
zu
sein.
Etwa
250.000
Hartz-IV-BezieherInnen
verdienen
mehr
als
400
Euro,
müssen
aber
ihren
Lebensunterhalt
weiter
aufstocken.
Weitere
250.000
absolvieren
Maßnahmen
zur
Qualifizierung.
2,3
Millionen
Hartz-IV-BezieherInnen
stehen
dem
Arbeitsmarkt
nicht
zu
Verfügung,
weil
sie
krank
sind,
kleine
Kinder
betreuen,
Angehörige
pflegen
oder
zur
Schule
gehen.
Außerdem
leben
1,8
Millionen
Kinder
von
Hartz
IV.
Die
meisten
von
ihnen
sind
jünger
als
15
Jahre.
Keinen
Anspruch
auf
Hartz-IV
haben
Menschen,
die
nicht
erwerbsfähig
sind,
also
auf
absehbare
Zeit
nicht
länger
als
drei
Stunden
pro
Tag
arbeiten
können
und
Menschen
über
65
Jahre. |
Haushaltsgegenstände.
Das
Arbeitsministerium
legte
fest,
welche
Kategorien
zu
welchen
Anteilen
berücksichtigt
werden.
Streichen
will
die
Regierung
die
Anteile
für
Alkohol
und
Tabak.
Neu
in
der
Berechnung
sind
die
Kosten
für
Internetzugang
und
Praxisgebühr.
Im
Oktober
gab
es
dann
den
Kabinettsbeschluss:
Eine
Erhöhung
des
derzeitigen
Erwachsenen-Satzes
von
359
Euro
auf
364
Euro.
Das
sind
schäbige
5
Euro
im
Monat!
Wie
bislang,
wird
Kindern
aus
Hartz-IV-Familien
bis
zum
sechsten
Lebensjahr
ein
Betrag
von
215
Euro
gezahlt,
Kinder
von
sechs
bis
14
Jahren
erhalten
251
Euro
und
14-
bis
18-Jährige
287
Euro.
Die
Regelsätze
für
Kinder
sollen
nicht
steigen.
Stattdessen
können
Familien,
die
Hartz
IV
beziehen,
für
ihre
Schulkinder
Leistungen
von
mindestens
250
Euro
jährlich
aus
dem
geplanten
Bildungspaket
abrufen.
Insgesamt
700
Millionen
Euro
stehen
dafür
bereit.
Ausgestaltung
und
tatsächliche
Höhe
der
für
Kinder
versprochenen
Sachleistungen
sind
bisher
noch
weitgehend
im
versprochenen
‚Bildungspaket‘
verborgen.
Wie
dies
umgesetzt
wird
und
wie
viel
davon
in
der
Verwaltung
bleibt,
ist
noch
unklar.
Das
Verfahren
war
wieder
das
gleiche
wie
schon
vormals
vom
Verfassungsgericht
beanstandet:
Es
wurde
wieder
vom
Ergebnis
her
gerechnet.
Ausgangspunkt
war
wieder
nicht
der
tatsächliche
Bedarf.
Das
machen
zwei
besonders
auffällige
Tricksereien
deutlich:
Der
Hartz
IV
Regelsatz
wurde
nicht,
wie
bisher
üblich,
aus
den
Verbrauchsausgaben
der
untersten
20
Prozent
aller
Nettoeinkommen
berechnet.
Die
jetzige
Berechnung
nimmt
nur
noch
die
untersten
15
Prozent
als
Grundlage.
Dies
bedeutet
eine
künstliche
Reduzierung
des
angesetzten
Betrags
für
ein
menschenwürdiges
Existenzminimum.
Die
Ausgaben
für
Alkohol
und
Zigaretten
wurden
gestrichen
und
-
wegen
des
Flüssigkeitsbedarfs
–
schlicht
durch
das
billigste
Mineralwasser
ersetzt.
Dies
ist
entweder
eine
unwürdige
Bevormundung
der
BezieherInnen
oder
auch
ein
Rechentrick,
um
die
Höhe
des
Satzes
zu
reduzieren.
Für
Kinder
sprang
nach
dieser
Berechnung
überhaupt
kein
Anspruch
auf
Erhöhung
des
Regelsatzes
gegenüber
der
vom
Gericht
beanstandeten
Methode
heraus.
Anfang
Dezember,
kurz
vor
Ablauf
der
vom
Bundesverfassungsgericht
gewährten
Frist,
wurde
das
Ergebnis
der
Berechnungen
im
Schnellverfahren
durch
den
Bundestag
gepeitscht:
Mitte
Dezember
erhielt
dieser
Beschluss
im
Bundesrat
keine
Mehrheit.
Alle
Länder
mit
SPD,
Grüner
oder
‚Linker‘
Regierungsbeteiligung
enthielten
sich.
Derzeit
wird
im
Vermittlungsausschuss
verhandelt.
Die
nächste
Möglichkeit
zur
Verabschiedung
des
Gesetzes
ist
die
Sitzung
des
Bundesrats
am
11.
Februar.
Der
Hauptgeschäftsführer
des
Paritätischen
Wohlfahrtsverbands,
Ulrich
Schneider
hält
das
derzeitige
Gesetz
für
verfassungswidrig
und
hat
seine
Erwartungen
an
den
Vermittlungsausschuss
klar
formuliert:
"Der
Vermittlungsausschuss
darf
nicht
nur
Ergebnisse
liefern,
er
muss
sie
auch
in
der
Sache
nachvollziehbar
begründen",
forderte
Schneider.
"Rein
politische
Kompromisse,
wie
sonst
üblich,
reichen
in
diesem
Fall
nicht."
Die
Ziele
der
Oppositionsparteien
im
Vermittlungsausschuss
sind
ebenfalls
klar:
·
Ganztagsschulen
Sie
sind
eine
Voraussetzung
für
Bildungschancen
und
Teilhabe
der
Kinder
unabhängig
vom
Geldbeutel
der
Eltern.
·
ordentliche
Berechnung
des
Regelsatzes
Wie
oben
dargestellt,
genügt
die
Berechnungsmethode
nicht
der
Forderung
nach
einem
menschenwürdigen
Existenzminimum
und
ist
deshalb
wieder
verfassungswidrig.
·
Mindestlohn
Eins
macht
die
Berechnung
deutlich:
Hungerlöhne
drücken
die
Einkommen
am
unteren
Ende
des
Spektrums.
Nur
ein
flächendeckender
Mindestlohn
kann
dem
immer
wieder
geforderten
‚Lohnabstandsgebot‘
genügen.
Wir
laden
ein
zur
Veranstaltung
mit Sylvia
Huttenloher,
Sozialpädagogin
und
Kreisrätin
der
Grünen Hartz-IV
-
Eine
Frage
der
Menschenwürde Mittwoch,
26.
1.
2011,
20
Uhr
Dampfschiff, Grafrath |