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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Ortsverband   Grafrath/Kottgeisering

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Ortsvorstand und Gemeinderäte

Klosterwirt Grafrath:

Ein Schritt vorwärts – ein Schritt zurück

 Dem seit Jahrzehnten leerstehenden Klosterwirt-Gebäude droht weiterhin der Verfall.

Nachdem das bisherige Konzept des Vereins Forum Klosterhof zur Rettung des Gebäudes am  Widerstand der CSU und Freien Wähler gescheitert war, mussten die Grafrather lange Zeit warten, bis dann zu aller Überraschung CSU und Freie Wähler Einigkeit ein Konzept vorstellten, das dem Vorgängermodell ähnelte: Sind CSU und FW vorher allerdings noch gegen eine „massive Bebauung“ auf dem ehemaligen Tennisgelände zu Felde gezogen, so planten sie nun die gleiche Bebauung auf einer zusätzlichen Fläche von 6000 qm ! Soziale Einrichtungen, wie im Vorgängermodell für Jung und Alt vorgesehen, waren allerdings Fehlanzeige.

Ihre Vorstellung, dass die Gemeinde das Areal kauft und anschließend verwertet und einen Überschuss erwirtschaften würde, scheiterte nicht nur an den unausgegorenen – mehrmals geänderten – Finanzierungsvorschlägen, sondern an der völlig unüberlegten Vorgehensweise, die vom CSU-Vorstand ausgeheckt wurde: als Bürgermeister Hagenguth im Urlaub weilte, wurden vom Ersatzbürgermeister und seinen CSU/FW-Kollegen im Gemeinderat im Handstreich Beschlüsse zum Ankauf des Klosterwirt-Grundstücks durch die Gemeinde gefasst, die großteils in den kommenden Monaten wieder zurückgenommen werden mussten oder nicht umgesetzt werden konnten, da die rechtlichen Voraussetzungen zum Ankauf durch die Gemeinde überhaupt nicht vorlagen.

Weitere Monate waren somit sinnlos verstrichen! Diese Zeit hätte dazu genutzt werden können, die Vorstellungen interessierter Bauträger und Investoren in einem Wettbewerb vorzustellen. Die wären dann im Einvernehmen mit den Grundstücksbesitzern anschließend umgesetzt worden. In der Zwischenzeit nahmen die Grundstücksbesitzer – eine Erbengemeinschaft – sowieso Abstand vom Verkauf an die Gemeinde, sodass nun ein Bauträger mit den Erben handelseinig wurde.

  Welche Bebauung sinnvoll umgesetzt und welche finanzielle Beteiligung an den gemeindlichen Kosten der Bauträger übernimmt, werden die kommen Diskussionen zeigen. In den nächsten Wochen und Monaten wird ein neuer Bebauungsplan in der Öffentlichkeit vorgestellt und ein sogenannter Städtebaulicher Vertrag mit dem Bauträger geschlossen.

  In Zeiten leerer Kassen ist die Gemeinde besonders auf einen Großteil der Wertsteigerung (Planungsgewinn) der Grundstücke angewiesen: Folgekosten für Einrichtungen zur Kinderbetreuung sowie soziale Einrichtungen für ältere Mitbürger müssen dafür verwendet werden.


Vorschläge der GRÜNEN zur Nutzung des Klosterwirtareals

Wir wollen das Gebäude des Klosterwirts mit denkmalgeschütztem Stadel erhalten, sinnvoll nutzen und wiederbeleben.

Der Klosterwirt soll wieder als Gastronomie- und Hotelbetrieb genutzt werden. Der angrenzende Stadel kann Platz bieten für Gastronomie, Pilgerherberge, Kultur-Räume, Betriebe zur Nahversorgung oder soziale Einrichtungen.

Der Bereich der ehemaligen Tennisplätze soll für Wohnbebauung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte genutzt werden. Wir stellen uns eine Mischung aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern vor. Hier sind auch Möglichkeiten wie Service- und Mehrgenerationen-Wohnen vorzusehen. Die Grundstücksgrößen für Einfamilienhäuser sollten 300 bis maximal 400qm betragen. Der Großteil der Gebäude sollte mit Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss geplant werden, um den Flächenverbrauch gering zu halten. Ein Teil sollte als günstiges Bauland für Familien unter sozialen Aspekten vergeben werden.

Wie könnte das erreicht werden?

Die Gemeinde trifft mit dem Bauträger eine Vereinbarung über einen Städtebaulichen Vertrag. Danach wird die Wertabschöpfung infolge der Wertsteigerung der Grundstücke durch den Bebauungsplan wie folgt verwendet:

·          Zuschuss für Mehraufwendungen bei der Renovierung des Klosterwirt-Stadels .

·          Zuschuss für einkommensschwache Familien, für günstige Grundstückspreise unter den tatsächlichen Baulandpreisen 

·          Zuschuss an die Gemeinde für notwendige  Infrastruktur und soziale Einrichtungen