BÜRGERBEGEHREN „Tradition bewahren: Rettet den Klosterwirt!“

Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage:

Sind Sie dafür, dass das Konzept des „Forum Klosterhof“ mit folgenden Maßgaben umgesetzt wird?

1.        Wiederherstellung oder Erneuerung des Klosterwirts und des denkmalgeschützten Stadels.

2.        Bebauung des angrenzenden Areals gemäß den Planungszielen der Bebauungsplanentwürfe vom Jan. 2008 bzw. Mai 2008 mit den dort vorgesehenen Geschossflächen von wenigstens 10.000 m2 für Mehrgenerationenwohnen, Servicewohnen für ältere Mitbürger, soziale Einrichtungen, Eigenheime für Familien, etc.

3.        Zügige Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens.

Begründung:

Seit 1995 steht der Klosterwirt leer und das Gebäude mit dem benachbarten denkmalgeschützten Stadel verfällt immer mehr. Auf der Basis eines positiven Gemeinderatsbeschlusses in 2004 hat das „Forum Klosterhof“ ein Konzept erarbeitet, wie das Ensemble aus Klosterwirt, Stadel, Kirche und Klostergebäude erhalten werden kann. Der Verkauf des im Süden (Bereich der Tennisplätze) angrenzenden künftigen Baulandes soll der Finanzierung der Wiederherstellung der verfallenden Gebäude dienen. Das „Forum Klosterhof“ wird als gemeinnütziger Verein seine eventuell anfallenden Gewinne offen legen und kann sie nur gemeinnützig verwenden. Das Konzept wurde den Bürgern Grafraths im September 2006 vorgestellt und anschließend unter reger Beteiligung der Bürger weiter entwickelt. Das danach beschlossene und begonnene Bebauungsplanverfahren wird seit einigen Monaten von einer knappen Gemeinderatsmehrheit verzögert.

Als Vertreter gemäß Art. 18a Abs. 4 BayGO werden benannt:

 

1. Friedrich Döllerer, Carl-Orff-Weg 5, 82284 Grafrath                                  Stellvertreterin: Susana Wiedmann, Kreuzstr. 4, 82284 Grafrath

2. Dr. Ernst Meßmer, Hauptstr. 59, 82284 Grafrath                                       Stellvertreterin: Esther Mieves, Adalmuntstr. 51a, 82284 Grafrath

3. Ingrid Wild, Am Pechhölzl 12a, 82284 Grafrath                                           Stellvertreterin: Ulrike Eichler, Landmanngassl 6, 82284 Grafrath

 

Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrags berühren sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbliebenen Teile.