BÜRGERBEGEHREN
„Tradition
bewahren:
Rettet
den
Klosterwirt!“
Mit
meiner
Unterschrift
beantrage
ich
gemäß
Artikel
18a
der
Bayerischen
Gemeindeordnung
die
Durchführung
eines
Bürgerentscheides
zu
folgender
Frage:
Sind
Sie
dafür,
dass
das
Konzept
des
„Forum
Klosterhof“
mit
folgenden
Maßgaben
umgesetzt
wird?
1.
Wiederherstellung
oder
Erneuerung
des
Klosterwirts
und
des
denkmalgeschützten
Stadels.
2.
Bebauung
des
angrenzenden
Areals
gemäß
den
Planungszielen
der
Bebauungsplanentwürfe
vom
Jan.
2008
bzw.
Mai
2008
mit
den
dort
vorgesehenen
Geschossflächen
von
wenigstens
10.000
m2
für
Mehrgenerationenwohnen,
Servicewohnen
für
ältere
Mitbürger,
soziale
Einrichtungen,
Eigenheime
für
Familien,
etc.
3.
Zügige
Fortsetzung
des
Bebauungsplanverfahrens.
Begründung:
Seit
1995
steht
der
Klosterwirt
leer
und
das
Gebäude
mit
dem
benachbarten
denkmalgeschützten
Stadel
verfällt
immer
mehr.
Auf
der
Basis
eines
positiven
Gemeinderatsbeschlusses
in
2004
hat
das
„Forum
Klosterhof“
ein
Konzept
erarbeitet,
wie
das
Ensemble
aus
Klosterwirt,
Stadel,
Kirche
und
Klostergebäude
erhalten
werden
kann.
Der
Verkauf
des
im
Süden
(Bereich
der
Tennisplätze)
angrenzenden
künftigen
Baulandes
soll
der
Finanzierung
der
Wiederherstellung
der
verfallenden
Gebäude
dienen.
Das
„Forum
Klosterhof“
wird
als
gemeinnütziger
Verein
seine
eventuell
anfallenden
Gewinne
offen
legen
und
kann
sie
nur
gemeinnützig
verwenden.
Das
Konzept
wurde
den
Bürgern
Grafraths
im
September
2006
vorgestellt
und
anschließend
unter
reger
Beteiligung
der
Bürger
weiter
entwickelt.
Das
danach
beschlossene
und
begonnene
Bebauungsplanverfahren
wird
seit
einigen
Monaten
von
einer
knappen
Gemeinderatsmehrheit
verzögert.
Als
Vertreter
gemäß
Art.
18a
Abs.
4
BayGO
werden
benannt:
1.
Friedrich
Döllerer,
Carl-Orff-Weg
5,
82284
Grafrath
Stellvertreterin:
Susana
Wiedmann,
Kreuzstr.
4,
82284
Grafrath
2.
Dr.
Ernst
Meßmer,
Hauptstr.
59,
82284
Grafrath
Stellvertreterin:
Esther
Mieves,
Adalmuntstr.
51a,
82284
Grafrath
3.
Ingrid
Wild,
Am
Pechhölzl
12a,
82284
Grafrath
Stellvertreterin:
Ulrike
Eichler,
Landmanngassl
6,
82284
Grafrath
Die
Vertreter
werden
ermächtigt,
zur
Begründung
der
Zulässigkeit
des
Bürgerbegehrens
Änderungen
vorzunehmen,
soweit
diese
nicht
den
Kern
des
Antrags
berühren
sowie
das
Bürgerbegehren
bis
zum
Beginn
der
Versendung
der
Abstimmungsbenachrichtigungen
gemeinschaftlich
zurückzunehmen.
Sollten
Teile
des
Begehrens
unzulässig
sein
oder
sich
erledigen,
so
gilt
meine
Unterschrift
weiterhin
für
die
verbliebenen
Teile.