Gibt
es nicht viel. Bald nach unserer Veranstaltung im Sommer, fand endlich der Erörterungstermin
statt. Es war eine nichtöffentliche Veranstaltung, zu der nur Personen
eingeladen wurden, welche einen Einspruch zur Grundwasserspiegel-Anhebung
erhoben hatten. Erörtert wurden dabei nun alle Einwände vom nassen Keller über
die Mückenplage bis zur Überschwemmung der Wiesen.
Die
zuständigen Beamten vom Landratsamt nahmen dazu Stellung und erläuterten das
weitere Vorgehen des Landratsamts in den einzelnen Punkten.
Nun
ist das Ganze wieder bei Herrn Gebhardt im LRA gelandet, der nun den
Planfeststellungsbeschluss vorbereitet, wodurch dann das Bauvorhaben in die
Wege geleitet werden kann. Dieser Planfeststellungsbeschluss muss allerdings
fehlerlos und unanfechtbar sein, da der Rechtsanwalt, welcher die Echinger
Einwände kollektiv vertritt, für diesen Fall seinen Widerspruch angekündigt
hat.
Seine
Begründung: Es würde ausreichen die Bäche und Zuläufe im Ampermoos
anzustauen. Laut Herrn Gebhardt tut es das bei Weitem nicht, da die Fläche
entlang der Amper und zwischen den Bächen dann nicht ausreichend vernässt
wird.
Durch
diesen Wiederspruch kann das Vorhaben zwar nicht verhindert, aber leider
erheblich verzögert werden.
Nicht
nachvollziehbar ist das Vorgehen der Echinger, da bei einer
Grundwasserspiegel-Anhebung der Amper um 40 cm das Echinger Gebiet gar nicht
mehr betroffen ist.
Anfang
2005 haben wir nun ein Treffen vorgesehen, um weitere Aktionen und Schritte
von unserer Seite zu besprechen.