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Herrn
Bürgermeister |
Roger
Struzena
|
ANTRAG
Sehr
geehrter Herr Dr. Hagenguth,
1.
In folgenden Straßenzügen sollen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h
eingeführt werden:
-
Bahnhofstraße
ab Abzweig Moorenweiser Straße bis Bahnhof, einschl. Waldstraße
-
Villenstraße
Nord
- Villenstraße
Süd
-
Brucker Straße
2.
Für folgende Straßenzüge mit Tempo-30-Beschränkung soll die Ausweisung zu
Tempo-30-Zonen geprüft und bei Einhaltung der Voraussetzungen eingeführt
werden:
-
Am Pechhölzl
-
Jesenwanger
Straße mit Nebenstraßen
-
Lerchenstraße/
Mülleranger
-
Ortsteil Unteralting mit Klosterstraße – Adalmuntstraße
– Kirchstraße – Krugstraße-
Badstraße
3.
Die Gemeinde beantragt für die innerörtlichen Kreisstraßen beim Landkreis
eine (zusätzliche) Geschwindigkeitsbegrenzung
-
von
40 km/h im Abschnitt Moorenweiser Straße/Bahnhofstraße ab Ortseinfahrt bis zur
Hauptstraße
-
von
30 km/h im Abschnitt Mauerner Straße von Bürgerstadel bis Brucker Straße
Begründung:
zu
1.
Über
80 % der Grafrather Nebenstraßen haben heute Geschwindigkeitsbegrenzungen von
30 bzw 40 km/h. Deshalb macht es Sinn, zur durchgehenden verbesserten Sicherheit
für Fußgänger und Radfahrer für die oben
genannten Straßenabschnitte ebenfalls ein Tempolimit durchzuführen.
Zu
2.
Mit
der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Februar 2001 wurde den Kommunen
die Ausweisung von Tempo-30-Zonen erleichtert.
Die
oben genannten Straßenzüge erfüllen alle die in § 45 der STVO vorgesehenen
Kriterien, lediglich die Vorfahrtsberechtigung muss in einzelnen Straßenzügen
aufgehoben werden. Neu ist außerdem in § 39 der STVO, dass der Autofahrer
grundsätzlich abseits des Hauptstraßennetzes mit der Anordnung von Tempo 30
rechnen muss. Als Hauptverkehrsstraßen können in Grafrath die Kreisstraßen
gelten (Bahnhofstr - Hauptstr.- Mauernerstr, sowie Kottgeiseringer Str -
Graf-Rasso-Str.). Sie kommen als Tempo-30-Zonen nicht in Betracht.
Der
derzeitige Zustand der Wohnstraßen ist geprägt von einem Nebeneinander von
Tempo-30-Zonen, Straßen mit und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, besonders
sichtbar
im Ortsteil Unteralting
(siehe Plan 1).
Der Antrag zur Ausweitung der Tempo-30-Zonen dient somit auch dazu, in den Wohnstraßen eine einheitliche Regelung zu treffen und den Schilderwald abzubauen.
In Tempo-30-Zonen gilt die Regel Rechts-vor-Links. Dies führt eindeutig zur Verlangsamung des Verkehrs und wurde auch schon in der Verkehrsuntersuchung der Gemeinde Grafrath von 1994 z.B. für Unteralting vorgeschlagen.
Bauliche
Maßnahmen sind in den oben genannten Straßen zwar nicht zwingend erforderlich.
Dennoch sollten insbesondere in der Jesenwangerstr. (Abschnitt Bahnhofstr. bis
Pechhölzl) , in der Hauptstr (zwischen
Schlecker-Markt und Schulweg) sowie Adalmuntstr. (Abschnitt Klosterwirt bis
Ampersteg) alsbald Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger und zur
Verbesserung der Schulwegsicherheit getroffen werden (Gehsteige, Übergänge
etc.).
zu
3.
Mit
dem Ausbau der Bahnhofstraße vor über 6 Jahren sind die Tempo-40-Schilder
verschwunden. Es ist nicht sichtbar, dass Gefahrensituationen jetzt besser
vermieden werden, zumal in den überwiegenden Straßenabschnitten gar keine
baulichen Veränderungen stattgefunden haben!. Die Ortseinfahrt Moorenweiser
Straße verleitet zu überhöhter Geschwindigkeit, Fußgänger am Zebrastreifen
und an der Bahnunterführung sind dadurch Gefahren ausgesetzt. Eine Einführung
von Tempo 40 ist in diesem Bereich das Mindeste, was zu erwarten ist. Im Bereich
der Bahnunterführung wäre Tempo 20 angebracht.
Der
Straßenabschnitt Mauernerstraße verleitet bergab fahrende Pkw zu hoher
Geschwindigkeit und bedeutet eine Gefahr für Fußgänger wegen der unübersichtlichen
Straßenführung im Bereich Forschnergassl/Badstraße.
Mit
freundlichen Grüßen
Roger
Struzena