Bündnis90/Die Grünen
Ortsverband Grafrath/Kottgeisering

http://www.gruene-grafrath.de

Herrn Bürgermeister
Dr. Hartwig Hagenguth
Rathaus Grafrath
Hauptstr.64
82284 Grafrath  
Roger Struzena                                                                                                       Kirchweg 29                                                                                                         82284 Grafrath

 

                                                                                                         
 Grafrath, 7.10.07                                                                                                                                                              

ANTRAG

Tempo 30 und  Tempo-30-Zonen in Grafrath

Sehr geehrter Herr Dr. Hagenguth,

  hiermit bitte ich Sie, folgenden Antrag in der nächsten Gemeinderatssitzung zu behandeln:

1. In folgenden Straßenzügen sollen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h eingeführt werden:

-           Bahnhofstraße ab Abzweig Moorenweiser Straße bis Bahnhof, einschl. Waldstraße

-           Villenstraße Nord

-      Villenstraße Süd

-           Brucker Straße

2. Für folgende Straßenzüge mit Tempo-30-Beschränkung soll die Ausweisung zu Tempo-30-Zonen geprüft und bei Einhaltung der Voraussetzungen eingeführt werden:

-          Am Pechhölzl

-      Jesenwanger Straße mit Nebenstraßen

-      Lerchenstraße/ Mülleranger

-           Ortsteil Unteralting mit Klosterstraße – Adalmuntstraße – Kirchstraße – Krugstraße-    Badstraße

3. Die Gemeinde beantragt für die innerörtlichen Kreisstraßen beim Landkreis eine  (zusätzliche) Geschwindigkeitsbegrenzung

-         von 40 km/h im Abschnitt Moorenweiser Straße/Bahnhofstraße ab Ortseinfahrt bis zur Hauptstraße

-         von 30 km/h im Abschnitt Mauerner Straße von Bürgerstadel bis Brucker Straße  

Begründung:

zu 1.

Über 80 % der Grafrather Nebenstraßen haben heute Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 bzw 40 km/h. Deshalb macht es Sinn, zur durchgehenden verbesserten Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer für die  oben genannten Straßenabschnitte ebenfalls ein Tempolimit durchzuführen.

Zu 2.

Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Februar 2001 wurde den Kommunen die Ausweisung von Tempo-30-Zonen erleichtert.

Die oben genannten Straßenzüge erfüllen alle die in § 45 der STVO vorgesehenen Kriterien, lediglich die Vorfahrtsberechtigung muss in einzelnen Straßenzügen aufgehoben werden. Neu ist außerdem in § 39 der STVO, dass der Autofahrer grundsätzlich abseits des Hauptstraßennetzes mit der Anordnung von Tempo 30 rechnen muss. Als Hauptverkehrsstraßen können in Grafrath die Kreisstraßen gelten (Bahnhofstr - Hauptstr.- Mauernerstr, sowie Kottgeiseringer Str - Graf-Rasso-Str.). Sie kommen als Tempo-30-Zonen nicht in Betracht.

Der derzeitige Zustand der Wohnstraßen ist geprägt von einem Nebeneinander von Tempo-30-Zonen, Straßen mit und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, besonders sichtbar im Ortsteil Unteralting  (siehe Plan 1).

Der Antrag zur Ausweitung der Tempo-30-Zonen dient somit auch dazu, in den Wohnstraßen eine einheitliche Regelung zu treffen und den Schilderwald abzubauen.

In Tempo-30-Zonen gilt die Regel Rechts-vor-Links. Dies führt eindeutig zur Verlangsamung des Verkehrs und wurde auch schon in der Verkehrsuntersuchung der Gemeinde Grafrath von 1994 z.B. für Unteralting vorgeschlagen.

 Bauliche Maßnahmen sind in den oben genannten Straßen zwar nicht zwingend erforderlich. Dennoch sollten insbesondere in der Jesenwangerstr. (Abschnitt Bahnhofstr. bis Pechhölzl) , in der Hauptstr  (zwischen Schlecker-Markt und Schulweg) sowie Adalmuntstr. (Abschnitt Klosterwirt bis Ampersteg) alsbald Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger und zur Verbesserung der Schulwegsicherheit getroffen werden (Gehsteige, Übergänge etc.).

zu 3.

Mit dem Ausbau der Bahnhofstraße vor über 6 Jahren sind die Tempo-40-Schilder verschwunden. Es ist nicht sichtbar, dass Gefahrensituationen jetzt besser vermieden werden, zumal in den überwiegenden Straßenabschnitten gar keine baulichen Veränderungen stattgefunden haben!. Die Ortseinfahrt Moorenweiser Straße verleitet zu überhöhter Geschwindigkeit, Fußgänger am Zebrastreifen und an der Bahnunterführung sind dadurch Gefahren ausgesetzt. Eine Einführung von Tempo 40 ist in diesem Bereich das Mindeste, was zu erwarten ist. Im Bereich der Bahnunterführung wäre Tempo 20 angebracht.

Der Straßenabschnitt Mauernerstraße verleitet bergab fahrende Pkw zu hoher Geschwindigkeit und bedeutet eine Gefahr für Fußgänger wegen der unübersichtlichen Straßenführung im Bereich Forschnergassl/Badstraße.

Mit freundlichen Grüßen

Roger Struzena                                                           

Anlage Übersichtsplan