Grüne Unabhängige Liste Grafrath/Kottgeisering

B-Roger Struzena
Kirchweg 29
82284 Grafrath
08144/1592

 

Grafrath, 21.1.99

Pressemitteilung

Bürgerbegehren gegen Mobilfunksendeanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Bericht vom 20.1.99 bedarf einer Klarstellung aus unserer Sicht:

Der Gemeinderat hat auf erst einmal nichts anderes gemacht, als die Forderungen des Bürgerbegehrens zu übernehmen, nämlich „alle rechtlich überhaupt vertretbaren Maßnahmen ergreift, um Sendeanlagen im Gemeindegebiet zu unterbinden....". Dadurch wurde der Bürgerentscheid überflüssig. Diese Tatsachen sind aus unserer Sicht positiv zu bewerten. Etwas anderes sind natürlich die Gründe , die bei den Einzelnen zu dieser Entscheidung führten. Die Meinung der Verwaltung, die Sie darstellen, läßt sich in dem Satz zusammenfassen: Ein Sendemast kann an dem vorgesehenen Standort nicht verhindert werden, deshalb kann man den Zielen des Bürgerbegehrens ruhig zustimmen und spart somit die Kosten für einen Bürgerentscheid. Wir sind allerdings der Ansicht, daß die Gemeinde Möglichkeiten gegen die Errichtung eines Mobilfunkmastes hat.

So ist es auch in sogenannten „Aussenbereich" (der sich aber im konkreten Fall im Ort befindet!) möglich, wegen Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes usw. den Bauantrag für eine ca. 50 m hohen Antennenmast abzulehnen.

Mit dem positiven Beschluß zu den Zielen des Bürgerbegehrens ist der Gemeinderat auch verpflichtet, diesen Standort abzulehnen. Denn wenn der Gemeinderat keine Entscheidungswahl hätte, dann braucht er gar nicht erst gefragt werden. Ist er aber nunmal, wie der Lauf der Dinge seit Oktober 98 gezeigt hat.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

B-Roger Struzena