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Ortsvorstand und Gemeinderäte
Grafrath: Bürgerentscheid am 10. Juli 2016: Keine Erweiterung des Gewerbegebiets an der Jesenwanger Straße!

Ergebnis der Bürgerentscheide

 
Aktionsbündnis gegen die Erweiterung des Gewerbegebiets

28.6.16:
Leserbrief zu den Artikeln "Kabale und Hiebe" und "Grafrather Frauen haben Streit satt" vom 28. Juni 2016

28.6.16:
Artikel in der SZ "Kabale und Hiebe" und "Grafrather Frauen haben Streit satt"

27.6.16:
Flyer der Grünen: Hände weg vom Landschaftsschutzgebiet

16.6.16:
Artikel im Merkur Vor Bürgerentscheiden: Situation in Grafrath eskaliert

12.6.16:

Antwort auf den Brief von CSU, SPD und Frauenliste: Fakten unter der Lupe

14.2.16:
 Nachdem schon bei Inning ein Gewerbegebiet ins Landschaftsschutzgebiet Obere Amper gesetzt wurde, ist auch in Grafrath an der Jesenwanger Straße eine Gewerbegebiets-Erweiterung in der Diskussion. Hierzu wurde schon beim Landkreis beantragt, eine ca. 2,5 ha große Fläche aus dem Landschaftschutzgebiet herauszunehmen.

Wir meinen:
  • Das zusammenhängende Landschaftsschutzgebiet vom Waldrand an der Bahnstrecke im oberen Bereich bis zum bekannten Naturdenkmal "Wolfsgrube" im unteren Bereich vor der Bundesstraße muss vollständig erhalten bleiben. Die einzigartige Moränen-Landschaft mit seinen Toteislöchern gehört zu Grafrath und macht einen großen Teil seiner Attraktivität  aus.

  • Anlass für die Änderung des Landschaftsschutzgebiets ist ein im Raum stehender Plan zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets an der Jesenwanger Straße. Diese Erweiterung ist abzulehnen, da ein größerer Durchgangsverkehr durch das Wohngebiet nicht zumutbar ist.

  • Zur Zeit läuft in Grafrath eine Bürgerbeteiligung in Form eines runden Tisches zur Ortsentwicklung. Es ist abzulehnen, dass mit einem so weitreichenden Eingriff wie der Änderung der Landschaftsschutzverordnung vollendete Tatsachen geschaffen werden und den Ergebnissen des 'Runden Tisches' vorgegriffen wird.

Unsere Stellungnahme zur Gewerbegebietserweiterung Jesenwanger Straße kann hier nachgelesen werden.

 

      Bis zum 22. Februar können bei der Gemeinde Grafrath Stellungnahmen zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung abgegeben werden.

Presse zum Thema: MM vom 20.2.16    SZ vom 20.2.16